| Häufig gestellte Fragen zum Studium |
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Häufig gestellte Fragen zum Studium
Hier findest du Informationen zum Übergang vom Bachelor zum Master. 1. Was sind Zusatz- und Mehrleistungen und kann man diese im Master anerkennen lassen? 2.1 Welche Bedingungen muss das Praktikum erfüllen? 3. Was ist das Transcript of Records? 5. Kann man Sprachkurse als Schlüsselqualifikationen anerkennen lassen? 6. Kann man Zusatzleistungen aus dem Bachelor mit in den Master nehmen? 7. Wie sieht es mit den Zulassungen für den Master aus ? 9. Wie stehen die Modulnoten im Bachelor-Zeugnis? 10.2 Wo und wie meldet man sich für Seminare an? 10.3 Wie viele Seminararbeiten muss man schreiben und an welchen Instituten ist dies möglich? 10.4 In welchem Semester schreibt man üblicherweise seine Seminararbeiten? 10.5 Kann man statt Seminararbeiten auch Studienarbeiten machen? 1 0.6 Kann man eine Seminararbeit abbrechen? 13. Ab wann kann ich mich für den Master bewerben? 15. Kann man ein außerplanmäßiges außerplanmäßiges Ingenieurmodul belegen? 16. Gibt es einen für manche Fächer Vorkurse? 17.Wie ist eine Anmeldung zu Prüfungen im Zusatzfach möglich? 1. Was sind Zusatz- und Mehrleistungen und kann man diese im Master anerkennen lassen? Es gibt einen Unterschied zwischen Mehr- und Zusatzleistung (http://www.wiwi.kit.edu/1491.php). Während man mit Mehrleistungen schlechtere Noten oder ein schlechteres Modul ausgleichen kann, kann man diese im Master nicht anrechnen lassen. Deklariert man eine zusätzliche Prüfung oder ein zusätzliches Modul als Zusatzleistung kann man dieses zwar nicht in Konkurrenz zu anderen erbrachten Leistungen setzen, kann es aber, falls dann noch vorhanden im Master anerkennen lassen. Es können bis zu 2 komplette Zusatzmodule mit ins Zeugnis aufgenommen werden. Zu bedenken ist, dass Mehrleistungen nur in der Regelprüfungszeit (d.h. beim Bachelor in den ersten 6 Semestern) erbracht werden können. Natürlich stehen alle erbrachten Leistungen – sei es Zusatz- oder Mehrleistung – später im Zeugnis (nur komplette Module) und im Transcript of Records (egal ob ganzes Modul oder einzelne Veranstaltungen). Mehr zu den Zusatz- und Mehrleistungen auch im Modulhandbuch auf Seite 11. Welche Bedingungen muss das Praktikum erfüllen? Das Praktikum muss als technisches oder kaufmännisches Praktikum beschrieben sein und muss explizit als Praktikum (also keine Werkstudententätigkeit, Werkunterricht usw.) ausgewiesen sein. Die Ableistung muss also in Vollzeit abgeleistet werden. Die 8 Wochen, die bis zum Bachelor-Abschluss absolviert werden müssen, können auf mehrere Praktika verteilt werden. Als Nachweis wird eine Praktikumsbescheinigung von Seiten des Unternehmens und ein Bericht über die Tätigkeiten (1 Seite Mindestumfang pro Praktikum), gegengezeichnet von einem verantwortlichen Mitarbeiter der Praktikantenstelle verlangt. Vor Studienbeginn abgeleistete Praktika sind grundsätzlich anerkennungsfähig. Die Anerkennung erfolgt im Prüfungssekretariat bei Herrn Hilser. Es ist allerdings zu empfehlen mit der Anerkennung erstmal abzuwarten, da es verschieden Regelungen gibt und es nur von Vorteil sein kann es möglichst spät anerkennen zu lassen. Was für Möglichkeiten gibt es keine Studiengebühren zu bezahlen, wenn ich ein Praktikum machen will? 1. Möglichkeit: (neue Regelung) Ist das Praktikum mindestens 14 Wochen lang und liegt mindestens 8 Wochen lang während der Vorlesungszeit, bezahlt man keine Studiengebühren und darf trotzdem Prüfungen mitschreiben. Wichtig dabei: Man muss dazu sein Pflichtpraktikum noch offen haben. (also evt. vorherige Praktika nicht anerkennen lassen) Vorteil: Man bezahlt keine Studiengebühren und kann trotzdem Prüfungen mitschreiben. Nachteil: Die Fachsemesterzahl steigt um ein Semester. (also wie bei einem normalen Studiensemester.) Beantragen kann man das Ganze bei der Verantwortlichen im Studienbüro (derzeit Frau Förster) Ein Formular und weitere Informationen findet ihr im Internet unter Information und Studiengebühren. 2. Möglichkeit: Urlaubssemester Wichtig dabei: Das Pflichtpraktikum muss schon absolviert und anerkannt sein. Vorteil: Man bezahlt keine Studiengebühren und die Fachsemesterzahl wird nicht weitergezählt. Nachteil: Man kann in diesem Semester keine Prüfungen mitschreiben. Einen Antrag zur Beurlaubung findet ihr hier. Weitere Informationen zum Praktikum findet ihr hier. 3. Was ist das Transcript of Records?
Das Transcript of Records ist ein ausführliches „Bachelorzeugnis“ und Teil des Diploma Supplements. Es enthält alle absolvierten Lehrveranstaltungen, die erreichten ECTS-Punkte, die (nationalen) Prüfungsnoten, sowie die ECTS-Noten. Das Bachelorzeugnis dagegen beinhaltet nur die vollständig abgeschlossenen Module. 4. Ist ein Wechsel von TVWL, Wirtschaftsmathematik oder anderen Studiengängen zu dem Wirtschaftsingenieurswesen möglich?
Prinzipiell ist dies möglich, aber es können immer nur so viele Leute wechseln, wie es im Studiengang WING freie Plätze gibt. Allerdings sind die Abbrecherquoten (und damit die Anzahl der freien Plätze), wegen des hohen NC’s sehr gering. Erschwerend kommt außerdem hinzu, dass Ortswechsler (also Studenten, die bereits bei einer anderen Universität Wirtschaftsingenieurwesen studiert haben) bevorzugt werden. Bei mehreren Bewerbungen auf einen Wechsel werden diejenigen mit mehr erreichten Leistungspunkten, d.h. mit mehr absolvierten Prüfungen, bevorzugt. Beabsichtig man einen Wechsel, ist es auf jeden Fall zu empfehlen bei Herrn Hilser einen Termin zu vereinbaren und sich von ihm noch einmal explizit beraten zu lassen. Möchte man schon im Vorab WING-Klausuren mitschreiben, die im eigenen Studienplan nicht vorgesehen sind, sollte man sich direkt an den jeweiligen Professor wenden und fragen, ob man an der Prüfung trotzdem teilnehmen kann. 5. Kann man Sprachkurse als Schlüsselqualifikationen anerkennen lassen? Ja das ist möglich, jedoch sollte man beachten, dass man eine dokumentierte Prüfungsleistung (mindestens mit dem Vermerk „mit Erfolg teilgenommen“) beim Sprachenzentrum bekommt. Das Sprachenzentrum ist darauf aber eingestellt und deswegen ist der Ablauf auch unproblematisch. Die dokumentierte Prüfungsleistung ist dann im Prüfungssekretariat bei Herrn Hilser einzureichen. Die Note des Sprachkurses wird nicht im Transcript of Records angeführt. 6. Kann man Zusatzleistungen aus dem Bachelor mit in den Master nehmen?
Ja das ist möglich. Es können also Module schon im Bachelor für den Master begonnen bzw. komplett abgeschlossen werden Allerdings gibt es keine Garantie, dass es dieses Modul wenn man seinen Master beginnt noch geben wird. Dies wird aber in den seltensten Fällen vorkommen.
7. Wie sieht es mit den Zulassungen für den Master aus ? Die Auswahlsatzung ist noch in Arbeit und deswegen kann dazu noch nichts Genaues gesagt werden. Einige Fragen beantwortet aber auch dieses Infoblatt.
8. Muss man sich auf ein Modul festlegen, wenn man sich für eine Prüfung anmeldet, die in mehreren Modulen aufgeführt ist? Ja, man muss sich bei der Online-Anmeldung sofort auf ein Modul festlegen. 9. Wie stehen die Modulnoten im Bachelor-Zeugnis? Die Modulnoten werden auf ganze Noten gerundet und in Wort aufgeführt. Die genaue Note (nach der ersten Kommazahl abgeschnitten) steht dann dahinter in Klammer. Beispielsweise wird eine errechnete - 2,59 folgendermaßen aufgeführt: GUT (2,5) - 2,62 folgendermaßen aufgeführt: BEFRIEDIGEND (2,6)
Seminare sind im Gegensatz zu Vorlesungen Veranstaltungen bei denen die Leistungsbewertung nicht über eine Klausur sondern über eine ausgearbeitete Seminararbeit und einen Vortrag erfolgt. Es besteht außerdem meist eine Anwesenheitspflicht. Die Veranstaltungen finden entweder wöchentlich über das Semester verteilt oder in Blockveranstaltungen statt. Wo und wie meldet man sich für Seminare an? Die Anmeldung erfolgt immer direkt beim Institut. Dabei sollte man recht frühzeitig auf der Institutsseite nachschauen, da die Anmeldung für ein Seminar immer im Semester davor erfolgt. Ein grober Zeitraum dafür ist das Ende der Vorlesungszeit des vorigen Semesters. Wie viele Seminararbeiten muss man schreiben und an welchen Instituten ist dies möglich? Man muss 2 Seminararbeiten schreiben, die man auch am selben Institut ableisten kann. Man muss mindestens ein Seminar an der WiWi-Fakultät machen, das zweite Seminar kann man auch an anderen Fakultäten ableisten. Hier gilt, dass Seminararbeiten beim WBK und beim IFL grundsätzlich akzeptiert werden. Möchten man eine Seminararbeit an anderen Instituten ableisten, muss man das im Voraus bei Herrn Hilser anfragen. In welchem Semester schreibt man üblicherweise seine Seminararbeiten? Grundsätzlich ist einem völlig frei überlassen, wann man seine Seminararbeiten schreibt. Die meisten Studenten wählen allerdings das 4. und/oder das 5. Semester. Kann man statt Seminararbeiten auch Studienarbeiten machen? Ja das ist möglich, allerdings sollte einem bewusst sein, dass Studienarbeiten in der Regel umfangreicher sind. Außerdem wird mehr Eigeninitiative verlangt, d.h. man wird nicht so betreut wie bei Seminaren. Vorteile sind, dass man keine Präsenzveranstaltungen hat und keinen Vortrag halten muss.
Kann man eine Seminararbeit abbrechen? 11. Kann man eine Bescheinigung für das für die Master-Bewerbung benötigte Praktikum (20 Wochen) bekommen? Kann man eine Bescheinigung für das für die Master-Bewerbung benötigte Praktikum (20 Wochen) bekommen ?
12. Wann kann mit der Bachelorarbeit begonnen werden; Wie viele Prüfung kann man dazu noch offen haben? 13. Ab wann kann ich mich für den Master bewerben? Es kann sich zwar an der Satzung noch etwas ändern, aber bisher sieht sie folgendermaßen aus: Eine Bewerbung ohne Bachelor-Zeugnis ist möglich, dafür muss der aktuelle Notenauszug bei der Bewerbung eingereicht werden. Auf Grund des Notenauszugs wird dann von der Zulassungskommission entschieden, ob man seinen Bachelor bis zu Beginn des Masters beendet haben wird. Als Zulassungsschnitt wird dann der bisherige Schnitt verwendet, was dann eventuell ein Nachteil sein kann, da i.d.R. die Bachelor-Arbeit die Gesamt-Note noch einmal verbessert. Sollte man zugelassen werden, muss man dann bei Erhalt seines Bachelor-Zeugnisses, dieses nachreichen. 14. Infos zur Bachelor-Arbeit: Siehe Prüfungsordnung. § 11 Bachelorarbeit (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist, dass der Studierende sich in der Regel im 3. Studienjahr befindet und nicht mehr als eine der Fachprüfungen der ersten drei Fachsemester laut § 17 Absatz 2 noch nachzuweisen ist. Vor Zulassung sind Betreuer, Thema und Anmeldedatum dem Prüfungsausschuss bekannt zu geben und im Falle einer Betreuung außerhalb der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen. Auf Antrag des Studierenden sorgt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass der Studierende innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung von einem Betreuer ein Thema für die Bachelorarbeit erhält. Die Ausgabe des Themas erfolgt in diesem Fall über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. (2) Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Bachelorarbeit sind vom Betreuer so zu begrenzen, dass sie mit dem in Absatz 3 festgelegten Arbeitsaufwand bearbeitet werden kann. (3) Der Bachelorarbeit werden 12 Leistungspunkte zugeordnet. Die empfohlene Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate. Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt einschließlich einer Verlängerung vier Monate. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Studierende in der Lage ist, ein Problem aus seinem Fach selbstständig und in begrenzter Zeit nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie kann auch in englischer Sprache abgefasst werden. Wer die Bachelorarbeit studienplanmäßig im Laufe des 3. Studienjahres anfertigt und aufgrund der sonst noch ausstehenden Prüfungsleistung die Bachelorprüfung voraussichtlich mit Ende 6. Fach- und/oder Hochschulsemester abschließen wird, erhält pauschal eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten. (4) Die Bachelorarbeit kann von jedem Prüfer nach § 15 Absatz 2 vergeben und betreut werden. Soll die Bachelorarbeit außerhalb der Fakultät angefertigt werden, so bedarf dies der Genehmigung des Prüfungsausschusses gemäß Absatz 1. Dem Studierenden ist Gelegenheit zu geben, für das Thema Vorschläge zu machen. Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen Studierenden aufgrund objektiver Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar ist und die Anforderung nach Absatz 3 erfüllt. (5) Bei der Abgabe der Bachelorarbeit hat der Studierende schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst hat und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat, die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung der Universität Karlsruhe (TH) zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet hat. Wenn diese Erklärung nicht enthalten ist, wird die Arbeit nicht angenommen. Bei Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Bachelorarbeit mit „nicht ausreichend” (5.0) bewertet. (6) Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit und der Zeitpunkt der Abgabe der Bachelorarbeit sind beim Prüfungsausschuss aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Ein neues Thema ist binnen vier Wochen zu stellen und auszugeben. Auf begründeten Antrag des Studierenden kann der Prüfungsausschuss die in Absatz 3 festgelegte Bearbeitungszeit um höchstens einen Monat verlängern. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgerecht abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend” bewertet, es sei denn, dass der Studierende dieses Versäumnis nicht zu vertreten hat. § 8 gilt entsprechend. (7) Die Bachelorarbeit wird von einem Betreuer sowie in der Regel von einem weiteren Prüfer bewertet. Einer der beiden muss Juniorprofessor oder Professor sein. Bei nicht übereinstimmender Beurteilung der beiden Prüfer setzt der Prüfungsausschuss im Rahmen der Bewertung der beiden Prüfer die Note der Bachelorarbeit fest. Der Bewertungszeitraum soll sechs Wochen nicht überschreiten. 15. Kann man ein außerplanmäßiges außerplanmäßiges Ingenieurmodul belegen?
16. Gibt es einen für manche Fächer Vorkurse?
Einen Vorkurs gibt es nur in Mathematik. Im Wintersemester 2010/2011 findet dieser von 4. - 8. Oktober 2010 statt.
17.Wie ist eine Anmeldung zu Prüfungen im Zusatzfach möglich? |







