| Übergang Bachelor Master |
|
Normal 0 21 MicrosoftInternetExplorer4
/* Style Definitions */
table.MsoNormalTable
{mso-style-name:"Normale Tabelle";
mso-tstyle-rowband-size:0;
mso-tstyle-colband-size:0;
mso-style-noshow:yes;
mso-style-parent:"";
mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;
mso-para-margin:0cm;
mso-para-margin-bottom:.0001pt;
mso-pagination:widow-orphan;
font-size:10.0pt;
font-family:"Times New Roman";}
Informationen zum Übergang von Bachelor auf Master WiIng/TVWL Fristen Absolventen, die im direkten Anschluss im Wintersemester 2010/11 einen der Masterstudiengänge WiIng/TVWL anstreben, müssen ihre Bewerbung bis spätestens 15.7.2010 im Studienbüro vorgelegt haben. Die Bewerbung kann auch ohne Nachweis der Bachelorprüfung erfolgen, wenn der Bachelorabschluss noch für das Sommersemester 2010 absehbar ist. Ein Bachelorabschluss wird dem Sommersemester 2010 zugerechnet, wenn er noch innerhalb der ersten 6 Wochen des Wintersemesters 2010/11 liegt. Der genaue Stichtag wird im Studienbüro genannt.
Prüfungen im Bachelorstudium schreiben um diese für das Masterstudium anrechnen zu lassen
Wer im letzten Semester der Bachelorprüfung bereits Leistungen im Vorgriff auf die Masterprüfung erbringen möchte, kann hierfür die Zusatzfachprüfung nutzen. Prüfungen, die grundsätzlich auch im Bachelor belegbar sind, können ohne weiteren Antrag online über das „Zusatzfachkonto“ angemeldet werden. Prüfungen, die es im Bachelor nicht gibt, müssen zuvor über den Prüfungsausschuss beantragt und genehmigt werden. Es reicht dafür ein formloser Antrag am besten über eMail an das WiWi-Prüfungssekretariat, unter Nennung der studentischen Eckdaten und der beabsichtigten Prüfung mit LP-Angabe. Nach Genehmigung wird ebenfalls per Mail benachrichtigt. In diesem Fall ist am Schalter im Studienbüro eine Zulassung für die Prüfung persönlich abzuholen, die dem Institut rechtzeitig zur Anmeldung vorzulegen ist. Allerdings ist darauf zu achten, dass die geplante Prüfung auch noch nach Aufnahme des Masterstudiums im Master-Programm ist. Denn nur dann wird eine Anerkennung nach Studienaufnahme vorgenommen. Die Anerkennung selbst erfolgt über einen Anerkennungsantrag und Vorlage des Leistungsnachweises (Notenauszug) im Prüfungssekretariat der Fakultät. Auch weitere Studienleistungen wie Seminare können im Vorgriff auf den Master belegt werden. Da einige Institute zwischen Bachelor- und Masterseminaren unterscheiden, ist bei der Belegung zu klären, ob das Seminar Masterlevel besitzt. (Bei der Vorlage zur Anerkennung auf den Master erfolgt hierzu eine Überprüfung.)
Prüfungen und weitere Leistungen nach Abschluss der Bachelorprüfung Nach Abschluss der Bachelorarbeit und sonstigen Prüfungen und Seminaren kann man noch bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben. Allerdings ist es aufgrund übergeordneter Regelungen aktuell nicht zulässig, in dieser Zeit weitere Prüfungen im Rahmen der Zusatzfachprüfung abzulegen. Wer hier flexibel ist, sollte die letzte “Pflichtprüfung” hinauszögern, um bei Bedarf noch zusätzliche Prüfungen zur Anerkennung im Master schreiben zu können. Wer dies nicht kann, sollte eine Beratung im Prüfungssekretariat der Fakultät wahrnehmen. ‚Zwischensemester‘ Wenn die Termine zur Bewerbung auf den Master nicht eingehalten werden können und der nahtlose Übergang auf den Master nicht klappt, kann diese Zeit ebenfalls über die Zusatzfachprüfung genutzt werden. Auch hier gilt, dass man hierzu noch eine Pflichtprüfung offen haben muss. Praktikum als Zulassungsbedingung für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen und Technische Volkswirtschaftslehre - Regelung für die Zulassung zum WS 2010/11 Die Zulassungssatzung für die Masterstudiengänge WiIng und TVWL sieht vor, dass studienbezogene Betriebspraktika im Gesamtumfang von 20 Wochen spätestens bis zum letzten Werktag vor dem ersten Mastersemester nachgewiesen werden müssen (Stichtag nennt das Studienbüro). (Dabei gilt, dass auch das Pflichtpraktikum des Bachelorstudienganges zum Nachweis dieser Leistung verwendet werden kann – aber auch erneut vorgelegt werden muss.) An Stelle von insgesamt 20 Wochen Praktikum kann auch eine mindestens 2-jährige studienbezogene Berufsausbildung eingereicht werden. Darüber hinaus wird die Fakultät für eine Bewerbung auf die o.g. Studiengänge zum WS 2010/11 auch solche Bewerber berücksichtigen, die studienbezogene Tätigkeiten über alternative Beschäfigungsformate in gleichem Umfang vorweisen können (zB. Werkstudententätigkeit, auch in Teilzeit). Wer die Zulassungsbedingungen in dieser Hinsicht nicht in vollem Umfang erfüllen kann, aber plant, das Masterstudium nach abgeschlossener Bachelorprüfung aufzunehmen, soll sich dennoch bewerben und sich am besten so früh wie möglich per Mail unter Angabe seiner studentischen Eckdaten im Prüfungssekretariat der Fakultät melden. So können eventuelle weitere Flexibilisierungen in diesem Bereich für betroffene Bewerber schnell kommuniziert werden. Bewerbung auf Masterstudiengänge noch vor Nachweis der Bachelorprüfung Wenn die Bewerbungsfrist auf einen Masterstudiengang noch vor Nachweis der Bachelorprüfung abläuft, besteht bei den Karlsruher WiWi-Studiengängen die Möglichkeit auf Bewerbung noch ohne Bachelorabschluss, sofern der Abschluss noch im Laufe des Semesters vor dem Masterstudium zu erwarten ist. Wer sich mit seinem Karlsruher WiWi-Bachelor auf externe Masterstudiengänge bewerben möchte und diesen noch nicht komplett nachgewiesen hat, kann im Studienbüro des KIT eine Bescheinigung erhalten, dass der Bachelorabschluss noch im laufenden Semester zu erwarten ist, sofern mindestens rund 150 LP/ECTS nachgewiesen wurden. (Will sagen, auf einem vorgelegten aktuellen Notenauszug wird ein entsprechender Vermerk gemacht.) Interne Bewerber auf die WiWi-Masterstudiengänge am KIT benötigen in diesem Fall keine extra Bescheinigung aus dem Studienbüro bzw. Prüfungsamt. Es reicht, einen aktuellen Notenauszug der Bewerbung beilzulegen. Der fristgerechte Bachelorabschluss (6 Wochen nach Beginn des ersten Mastersemesters) muss nach vorbehaltlicher Zulassung dann spätestens zwei Monate nach Beginn des ersten Mastersemesters nachgewiesen werden. |







