Praktikum
Dauer
Für den Bachelor-Abschluss werden 8 Wochen Berufspraktikum benötigt und für die Masterzulassung insgesamt 12 Wochen Berufspraktikum (die 8 Wochen aus dem Bachelor können dazu gezählt werden).
Die 8 bzw. 12 Wochen können auch auf mehrere Praktika verteilt werden.
Art des Praktikums
- Im technischen Bereich
- Im kaufmännischen Bereich
- Als Schnittstelle von beidem
Voraussetzungen
Das Pflichtpraktikum muss
- in Vollzeit
- als Praktikum und nicht als Ferienjob oder ähnliches
abgeleistet werden.
Aufgrund der Vollzeit kann z.B. eine Werkstudententätigkeit nicht angerechnet werden.
Nachweis
- Praktikumsbescheinigung von Seiten des Unternehmens
- Bericht über die Tätigkeiten (1 Seite Mindestumfang pro Praktikum), gegengezeichnet von einem verantwortlichen Mitarbeiter der Praktikantenstelle.
Einreichen
Der Pflichtpraktikumsnachweis wird im Prüfungssekretariat eingereicht. Dort erhält man übrigens auch Pflichtpraktikumsbescheinigungen, die von manchen Unternehmen gefordert werden.
Frist
Das Pflichtpraktikum muss erst als Zulassungsvoraussetzung zur letzten Prüfung vorgelegt werden. Ein abgeleistetes Praktikum verfällt nicht aus Fristgründen (gilt auch für Betriebspraktika, die vor Studienaufnahme abgeleistet wurden).
Es ist zu empfehlen mit der Anerkennung erst mal abzuwarten, da von der Fakultät Pflichtpraktikumsbescheinigungen ausgestellt werden, solange das Pflichtpraktikum nicht nachgewiesen wurde. Diese können eine erfolgreiche Bewerbung für ein Praktikum erleichtern.
Urlaubssemester
Voraussetzung: Pflichtpraktikum muss absolviert und anerkannt sein.
Vorteil: Fachsemesterzahl wird nicht weitergezählt.
Nachteil: Man kann in diesem Semester keine Prüfungen mitschreiben.
Antragsformular
Valerie Öhlenschläger und Rebecca Ewert